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Ihr umfangreicher Ratgeber zum Thema Mietrecht


Das Mietverhältnis unterliegt zahlreichen Regelungen, welche die Rechte und die Pflichten von Mietern und Vermietern regeln. In unserem umfangreichen Ratgeber zum Thema Mietrecht werden wichtige Fragen zu Themen wie Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen ausführlich beantwortet.

Sollten Sie in diesem Ratgeber keine Antwort auf Ihre konkrete Fragestellung im Mietrecht finden, zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie mit der Kanzlei Schmidt Kontakt auf.

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Eigenbedarf anmelden: Welche Gründe sind gültig?

Ein Eigentümer darf nur unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbedarf anmelden und eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Mögliche Gründe sind, dass er selbst oder nahe Angehörige die vermietete Wohnung nutzen möchten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Vermieter Sie fristlos vor die Tür setzen darf. Unser Ratgeber klärt Sie über Ihre Möglichkeiten im Mietrecht auf.

Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung besteht aus juristischer Hinsicht nur dann, wenn der Eigentümer selbst, Familienangehörige oder Angehörige aus dem Haushalt des Vermieters die Mietwohnung zu Wohnungszwecken nutzen wollen. Zu den nahen Verwandten zählen unter anderem Kinder, Eltern oder Großeltern sowie Geschwister, Nichten, Neffen und Stiefkinder. Auch für Haushaltshilfen oder Pflegepersonal ist eine Eigenbedarfskündigung möglich.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber alle wissenswerten Infos zur Kündigungsfrist, an die eine begründete Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietrecht gebunden ist. Die Kündigungsfrist ist davon abhängig, wie lange das Mietverhältnis vorher bereits Bestand hatte. Wurde der Mietvertrag vor bis zu 5 Jahren abgeschlossen, liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis schon länger, dann haben Mieter sechs Monate Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen.

Haben Sie Fragen, die über unseren Ratgeber zum Mietrecht hinausgehen?

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Darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Nach dieser Frage, ob der Vermieter die Wohnung betreten darf, wird sehr häufig in den Ratgebern zum Thema Mietrecht gesucht. Wurde der Mietvertrag gekündigt, möchte der Vermieter häufig gerne vor der Schlüsselübergabe in die Wohnung, um sich einen Eindruck vom Zustand seines Eigentums zu machen und eventuell vorab Renovierungsmaßnahmen zu planen.

Aus rechtlicher Sicht gibt es allerdings keinen generellen Anspruch darauf, dass der Mieter dem Vermieter das Betreten der Wohnung gestatten muss. Allerdings gibt es einige Ausnahmesituationen, in denen Mieter ihrem Vermieter doch Zutritt gewähren müssen. Typische Fälle sind Besichtigungstermine für Kaufinteressenten oder Nachmieter sowie die Vorbereitung für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Mieter müssen das Betreten ihrer Wohnung durch den Vermieter auch dann dulden, wenn es Schäden an der Wohnung gibt oder ein Verdacht auf eine vertragswidrige Nutzung besteht. Zur Durchführung von Reparaturen und der anschließenden Kontrolle der Handwerkerleistungen besteht ebenfalls die Pflicht, dem Vermieter die Tür zu öffnen. In der Regel muss der Besuch im Vorfeld angekündigt werden. Ohne Ankündigung ist ein Betreten nur im Havariefall erlaubt.

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Wann ist eine Renovierung bei Auszug nötig?

Ist eine Renovierung bei dem Auszug eines Mieters vorgeschrieben oder nicht? In unserem Ratgeber zum Mietrecht finden Sie die Antwort. Tatsächlich existiert keine allgemeine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter mehr, denn die Instandhaltung der Wohnung ist Sache des Vermieters. Allerdings kann im Mietvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen worden sein.

Ob eine Renovierung bei Auszug fällig wird, ist meistens in den hinteren Klauseln des Mietvertrags festgehalten, die allerdings unbedingt immer auf ihre Gültigkeit geprüft werden müssen. Enthält der Mietvertrag eine Renovierungsklausel, müssen in der Regel einfache Schönheitsreparaturen durchgeführt werden.

Als unwirksam erachten dabei die meisten Gerichte starre Renovierungsklauseln wie die Festlegung, dass alle drei Jahre Schönheitsreparaturen in der Küche durchgeführt werden müssen. Wirksam sind dagegen flexible Renovierungsklauseln, die vorschreiben, Arbeiten wie das Streichen der Wände, die Entfernung von Dübeln und das Ausspachteln von Bohrlöchern nach Bedarf oder spätestens beim Auszug vorzunehmen.

Mieter müssen nur dann beim Auszug renovieren, wenn sie die Wohnung renoviert übernommen haben oder sie vertragsmäßig zu Renovierungsarbeiten verpflichtet wurden, die spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses erledigt sein müssen.

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