Der deutsche Gesetzesdschungel ist sehr komplex. Bei juristischen Problemen oder Fragen sollten Sie sich daher die professionelle Hilfe eines erfahrenen Anwalts sichern. Doch wie macht man das eigentlich? Wie läuft eine Beratung ab und was kostet ein Anwalt überhaupt? In diesem FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen.
Wenn Sie zwischen den häufigen Fragen in den FAQs keine Lösung für Ihr konkretes Anliegen finden, nehmen Sie für eine persönliche Beratung bitte direkt Kontakt mit der Kanzlei Schmidt auf.
Das Erstgespräch beim Anwalt hat einen simplen Ablauf. Es dient dazu, ein konkretes Anliegen zu schildern und sich eine Ersteinschätzung für die Erfolgsaussichten in einem möglichen Prozess zu holen. Nach der ersten Kontaktaufnahme wird ein Termin vereinbart. Die Erstberatung kann dabei entweder persönlich vor Ort in der Kanzlei erfolgen oder am Telefon, via Mail oder Videokonferenz.
Um das Erstgespräch so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Sie alle Unterlagen zusammentragen und den Sachverhalt vorab noch einmal detailliert durchgehen. In der Regel wird für das Erstgespräch beim Anwalt eine Dauer von einer Stunde veranschlagt.
Gemeinsam mit dem Anwalt besprechen Sie erste Strategien und Lösungswege sowie die Aussicht auf Erfolg. In sehr komplexen Fällen muss allerdings der Besprechung der Lösungswege eine umfangreiche Prüfung vorausgehen. Teil der Erstberatung ist es auch, die etwaigen Kosten abzuschätzen, die durch einen Prozess entstehen.
Das Immobilien-, WEG- und Mietrecht sind komplexe Rechtsgebiete, die für Laien kaum zu überblicken sind. Während häufige Fragen rund um Kündigungsfristen relativ klar geregelt sind, müssen andere Situationen aus rechtlicher Sicht eingehender betrachtet werden. Häufig empfiehlt es sich, einen Anwalt einschalten, wenn es absehbar ist, dass in streitigen Fragen nicht so leicht eine Einigung hergestellt werden kann.
Dabei gibt es viele Situationen, bei denen ein Anwalt dem Mieter rechtlichen Beistand geben kann. Wurde Ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt? Haben Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdeckt und möchten eine Mietminderung durchsetzen? Wurden Ihnen nach der Kündigung Modernisierungsmaßnahmen auferlegt oder verweigert Ihnen der Vermieter den Einzug eines Haustieres?
Im Rahmen einer Erstberatung können Sie den Sachverhalt schildern und eine Ersteinschätzung einholen. Das Ziel ist es dabei immer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, steht Ihnen Ihr Anwalt auch prozessbegleitend zur Seite.
Sind alle Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, gescheitert, dann muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Klage können dabei grundsätzlich beide Seiten einreichen. Zuständig für Mietrechtsstreitigkeiten im privaten Bereich ist zunächst das Amtsgericht. Rechtliche Auseinandersetzungen bei gewerblichen Vermietungen werden dagegen vor dem Landgericht ausgetragen. Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet.
Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, eine Klage vor Gericht einzureichen. Sie können einen Anwalt mit der Formulierung der Klageschrift beauftragen oder die Klageschrift selbst formulieren und in mehrfacher Ausführung schriftlich oder online beim Gericht einreichen.
Wichtig ist die Einhaltung der formalen Vorgaben: Die Klageschrift muss die Angabe enthalten, gegen wen Sie die Klage erheben, was durch die Klage erreicht werden soll und aus welchen Sachverhalten Sie den Anspruch herleiten. Auch wenn für Mietrechtsstreitigkeiten generell keine Anwaltspflicht herrscht, lohnt es sich allein zur Einhaltung aller Vorschriften und Fristen, sich einen juristischen Beistand zu nehmen.
Es gibt zahlreiche Situationen, die eine juristische Beratung erforderlich machen. Während in vielen Branchen Beratungstermine kostenlos angeboten werden, ist die Erstberatung beim Anwalt immer kostenpflichtig. Bis zum Jahr 2006 richteten sich die Kosten für die Erstberatung nach dem Streitwert. Mittlerweile sind die Kosten für den Anwalt auf 160,00 Euro zzgl. MwSt. gedeckelt.
Die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt werden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgehalten. Diese Kosten können unter Umständen auch von der vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen werden. Während der Höchstsatz für die anwaltliche Beratung nicht überschritten werden darf, gibt es dagegen keinen Mindestsatz. Eine unentgeltliche Tätigkeit ist bei Anwälten dagegen generell nicht gestattet.
Vergütungsvereinbarungen schließen Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt dann, wenn die gesetzliche RVG-Vergütung nicht mehr ausreichend ist bzw. der Anwalt dafür keine kostendeckenden Leistungen mehr erbringen kann. Es handelt sich dabei um eine individuelle Honorarvereinbarung, die in Textform geschlossen werden muss. In der Vergütungsvereinbarung dürfen allerdings nur höhere Gebühren als die gesetzlichen Vorgaben vereinbart werden.
Zu den typischen Vergütungsabreden gehören zum Beispiel Pauschalhonorare, Zeithonorare oder Erfolgshonorare. Darüber hinaus kann in der Vergütungsvereinbarung auch ein höherer Gebührenstreitwert bzw. Gegenstandswert vereinbart werden. Eine gesetzliche Regelung, die den Zeitpunkt der Vergütungsvereinbarung festlegt, gibt es nicht. Sollte ein Mandant nicht mit den Inhalten der Vergütungsvereinbarung einverstanden sein, kann der Rechtsanwalt nach eigenem Ermessen das Mandat niederlegen.
Wird im Rahmen eines Rechtsstreites ein Anwalt hinzugezogen, dann stellt sich bei den Parteien häufig die Frage: Wer zahlt die Anwaltskosten? Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Anwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Darin unterscheiden sich Rechtsanwälte nicht von anderen Dienstleistern.
Im Ergebnis einer außergerichtlichen Einigung oder eines Gerichtsprozesses kommt es allerdings oft dazu, dass der Gegenseite die Anwaltskosten auferlegt werden. Bei Gerichtsprozessen ist es in der Regel so, dass derjenige, der den Prozess verliert, auch sämtliche Kosten tragen muss. Dazu zählen auch die Anwaltskosten.
Das Verfahren schließt mit einer Kostenfestsetzung, in der auch die entstandenen Anwaltskosten enthalten sind. Unabhängig vom Ergebnis des Prozesses hat der Anwalt aber ein Recht darauf, seine Gebühren sowie Teilzahlungen bereits vor Ende des Gerichtsprozesses in Rechnung zu stellen. Der Mandant ist dann zur Zahlung gezwungen und kann sich die Kosten gegebenenfalls später wieder von der Gegenseite zurückholen.
Wer zahlt eigentlich die Gerichtskosten, wenn zwei Parteien in einem Prozess miteinander streiten? In der deutschen Rechtsprechung ist es so, dass die Kosten für das Gerichtsverfahren in Zivilprozessen z. B. im Bereich des Mietrechts vom Verlierer getragen werden. Sollten sich beide Parteien während des Verfahrens vergleichen, dann fallen nur geringe oder gar keine Gerichtskosten an.
Eine Ausnahme besteht bei Klagen vor den Sozialgerichten, da in diesen Fällen die besondere Fürsorgepflicht des Staates greift. Auch einkommensschwachen Menschen soll es möglich gemacht werden, ihre Interessen im Streit um Sozialleistungen, Renten oder medizinische Hilfe gegenüber dem Staat durchzusetzen.
Gerichtskosten, die vor Familiengerichten anfallen, werden in der Regel hälftig geteilt. Bei Unterhaltsklagen zahlt dagegen in der Regel der Unterlegene. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert, der auch Grundlage für die Kosten des Rechtsanwaltes bildet.
Dann ist Rechtsanwältin Manuela Schmidt für Sie da.
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